Betriebserlaubis
Umsetzung für Kitas ab 15. März 2021
Ein wichtiger Schritt in Sachen Digitalisierung steht bevor: Ab 15. März 2021 plant der KVJS das digitale Betriebserlaubnisverfahren (DiBeV) für Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII flächendeckend umzusetzen. Es steht ab diesem Zeitpunkt allen Trägern zur Verfügung.
Die Erprobungsphase startete am 1. August 2020 in den Pilotlandkreisen Lörrach und Ortenaukreis und läuft noch bis zum 28. Februar 2021. „Wir haben unser Ziel, freien, kirchlichen und kommunalen Trägern eine Option zu eröffnen, mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand den Antrag auf Betriebserlaubnis zu stellen, erreicht“, zieht Gerald Häcker, Leiter des KVJS-Landesjugendamts, das positive Resümee. Nach Auswertung der Rückmeldungen ermögliche das Programm ein unkompliziertes, schnelles und effektives Betriebserlaubnisverfahren auf digitalem Wege.
Ein Anleitungsvideo zur Anmeldung und späteren Anwendung des Programms finden Sie auf KitaDataWebhouse (KDW). Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein. Bei Rückfragen zur Umsetzung steht Ihnen Ihr jeweiliger Ansprechpartner zur Verfügung