Gewaltschutzkonzept
Hier finden Sie die aktuellen Veröffentlichungen zum Thema „Orientierungseckpunkte zur Umsetzung der Bundesvorgaben zum verpflichtenden Gewaltschutzkonzept in Kindertageseinrichtungen und als Empfehlung für die Kindertagespflege“ vom KVJS mit Anlagen zu Ihrer Information.
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09.06.2022 - aktuelle Informationen des KVJS
Der Träger einer Kindertageseinrichtung muss die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Gewährleistung des Kindeswohls sicherstellen.
Das Gewaltschutzkonzept ist gegenüber dem KVJS-Landesjugendamt anlassbezogen in folgenden Fällen vorzulegen:
1. im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens,
2. wenn dies aufgrund einer Meldung über Ereignisse oder Entwicklungen in Kindertageseinrichtungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, erforderlich ist. Im Rahmen von Beratungsanfragen, Vor-Ort-Terminen u. Ä. m. besteht selbstverständlich die Möglichkeit, das Gewaltschutzkonzept einzureichen.
Bestehende Betriebserlaubnisse gelten unverändert weiter. Aber auch unabhängig von eventuell erforderlichen Anträgen zur Erlangung oder Änderung der Betriebserlaubnis sind die neuen Anforderungen durch die Träger umzusetzen.
Nun gibt es eine aktualisierte 5. Auflage der Paritätischen Arbeitshilfe „Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen“ Gefährdung des Kindeswohls innerhalb von Institutionen.Schutzkonzepte in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind wesentlicher und für erlaubnispflichtige Einrichtungen verpflichtender Bestandteil ihrer Arbeit. Die Reform des SGB VIII im Jahr 2021 hat dazu wesentliche Änderungen hervorgebracht. In der aktualisierten 5. Auflage der Arbeitshilfe sind die neuen gesetzlichen Regelungen zu Grunde gelegt.
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Das Kultusministerium hat "Orientierungseckpunkte zur Umsetzung der Bundesvorgaben zum verpflichtenden Gewaltschutzkonzept in Kindertageseinrichtungen und als Empfehlung für die Kindertagespflege" veröffentlicht. Damit sollen die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Träger von Kindertageseinrichtungen zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung ein Konzept zum Schutz vor Gewalt entwickeln, anwenden und überprüfen können. Das Eckpunktepapier bietet hierfür den Trägern eine Hilfestellung und Unterstützung.
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