Gute-KiTa-Gesetz: PiA-Förderung
Förderung von Ausbildungsverhältnissen im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes Erlass einer Verwaltungsvorschrift Gute-KiTa-PiA-Förderung-VwV
Informationsschreiben des Kultusministeriums vom 24.08.2020 » weiter
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Gewährung einer Zuwendung für die praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes (Gute-KiTa-PiA-Förderung-VwV) Vom 29. Juli 2020
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Informationsblatt der L-Bank zur "AUSBILDUNGSPAUSCHALE FÜR DIE PRAXISINTEGRIERTE ERZIEHERINNEN- UND ERZIEHERAUSBILDUNG (PiA)"
Das Antragsformular finden Sie auf der Seite der L-Bank » weiter
Mitglieder des LV finden weitere Informationen im Kindergartenordner im Kapitel E_II_12.2
Informationen zu PiA
Seit dem Schuljahr 2012/2013 gibt es neben der Vollzeitausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher auch die praxisintegrierte Ausbildung (PiA). Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsinhalte. Zur Zeit befinden sich in 26 Fachschulen 595 Personen in Ausbildung.
Auf der Homepage des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg finden Sie alle aktuellen Informationen zu PIA sowie zum Download folgende Papiere:
- das Eckpunktepapier zur Implementierung
- Bildungs- und Lehrpläne der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisorientiert)
- den Rahmenplan für die Ausbildung
- ein Informationsblatt
- eine Musterkooperationsvereinbarung
Link zur Seite des KM: http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/772617
Im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 6 /2014 wurde die "Ordnung zur Regelung der schulischen Ausbildungsverhältnisse im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (ORA-DRS-PIA)" veröffentlicht
Download der Ordnung » weiter