Die Kirchen fordern Nachbesserungen beim Kita-Gesetz
Stuttgart, 18. September 2023. Die 4KK-Kita hat Nachbesserungen zu den geplanten Änderungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes gefordert: „Es fehlt an Rechtsklarheit, so dass der Gesetzentwurf mehr Fragen aufwirft als er beantwortet“, heißt es einer gemeinsamen Stellungnahme, die jetzt an die Landesregierung gegangen ist.
Die Konferenz der evangelischen und katholischen Kirchenleitungen in Baden-Württemberg mit ihren Spitzenverbänden für Kindertageseinrichtungen (4KK-KiTa) begrüßt das Anliegen, mit neuen Ansätzen der herausfordernden Situation in der Kindertagesbetreuung zu entgegnen: „Eine qualitätsvolle frühkindliche Bildung ist für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wichtig. Wir wissen, dass viele Eltern einen Kita-Platz brauchen.“ Daher befürworten sie eine Erprobung lokaler Ideen. Allerdings müssten alle Modelle rechtssicher geregelt sein. Der vorgelegte Gesetzentwurf bleibt aus Sicht der 4KK-Kita hinter den vom Gesetzgeber formulierten Ansprüchen zurück.
Kinder mit Behinderung
Eine Anpassung des Rechtsanspruchs für Kinder mit Behinderung unterstützt die 4KK-Kita, jedoch fehlten die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen. Im Entwurf heißt es: „Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen…sind zu berücksichtigen.“ Die Kinder brauchen jedoch bedarfsgerechte inklusive Bildung und Betreuung. Dafür müsse erforderliches Personal zur Verfügung stehen und finanziert werden. Die Aussage, dass „keine weiteren Kosten entstehen würden“, sei in der Umsetzung des Rechtsanspruchs nicht nachvollziehbar.
Fachkräftekatalog
Außerdem regt die 4KK-Kita angesichts des hohen Fachkräftebedarfs an, den Fachkräftekatalog generell zu überprüfen und ihn bedarfsgerecht zu erweitern. Dies wurde im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Initiative zur Personalentwicklung des Kultusministeriums bereits mehrfach vorgeschlagen.
Öffnung des KiTaG
Grundsätzlich begrüßt die 4KK-Kita die Öffnung des KiTaG zur Erprobung von Modellen. Damit diese jedoch tragfähig sind, bedürfe es entsprechender Verwaltungsvorschriften. „Der Gesetzesentwurf bleibt völlig unbestimmt, von welchen Regelungen die Träger in welchem Ausmaß abweichen können“, schreibt sie. Dadurch entstehe die Gefahr einer Orientierungslosigkeit aller Beteiligten bei der Prüfung unterschiedlicher Lösungsansätze. „Träger und Eltern brauchen die Sicherheit, dass auch bei allen lokalen Innovationen weiterhin landesweit geltende Standards die Grundlage einer qualitätsvollen Kinderbetreuung bilden.“
Weitere Überlegungen
Die 4KK-Kita warnt davor, mehr Kita-Plätze allein durch eine Erhöhung von Gruppengrößen oder eine Absenkung des Fachkräfteschlüssels zu erreichen. Damit steige die Gefahr, dass Fachkräfte das Berufsfeld verlassen. Auch die Leitungskräfte dürften nicht unter Druck geraten, weil sie weiterhin die pädagogische Qualität der frühkindlichen Bildung halten wollen. Die 4KK-Kita kritisiert, dass die Überlegungen aus der Gemeinsamen Initiative zur Personalentwicklung in der Kindertagesbetreuung keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. Es gebe bereits vielfältige Ansatzpunkte, etwa Entlastungen durch Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte oder durch die Stärkung der Ausbildung.
Finanzielle Sicherheit
Mit der Gesetzesänderung werden höhere Kosten entstehen. Diese finanziellen Mehrbelastungen müssen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes geregelt sein. „Die konfessionellen Kita-Träger können bei den aktuellen Rahmenbedingungen keine erweiterten Finanzierungen zusagen“, schreibt die 4KK-Kita.
Insgesamt dürften Kommunen und freie Träger nicht unter Druck gesetzt werden, dass sie wider besseres Wissen von den bewährten Normierungen abweichen, ohne die Konsequenzen bis hin zur Gefährdung des Kindswohls abschätzen zu können: „Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel des Gesetzgebers, einen rechtssicheren Rahmen für neue Konzepte zu eröffnen, nicht erreicht.“ Deshalb appelliert die 4KK-Kita, die noch offenen Fragen mit Blick auf einen rechtsklaren Rahmen zu beantworten, bevor ein so weitreichendes Gesetz beschlossen werde.
In einer gemeinsamen Stellungnahme hat die 4KK-Kita Mitte September die Änderungen des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege kommentiert und sich somit in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Ideen, die nicht zu Lasten der Qualität gehen
Stuttgart, 17. März 2023. Personalmangel, fehlende Kita-Plätze und verkürzte Öffnungszeiten: Die Kindertagesbetreuung steht unter Druck. Zu Recht fordert der Städtetag mehr Spielraum. Allerdings muss man das schon überlastete Personal im Blick behalten. Daher fordern die vier Kirchen und ihre Verbände im Land schnelle Lösungen, die nicht zu Lasten der Qualität gehen.