Artikelübersicht
- Verbände in Baden-Württemberg rufen zur sozial-ökologischen Transformation auf
- Schon gewusst? Wissenswertes zur Kirchensteuer
- Informationsbroschüre Zukunftsfonds Kindergarten
- Petition für starke Standards für Kitas
- Die großen Fragen
- WIR für Demokratie und Vielfalt
- Land fördert Weiterentwicklung zu Kinder- und Familienzentren
- Erprobungsparagraf in Kraft getreten
- Anträge für praxisintegrierte Ausbildung
- „SchwimmFidel - ab ins Wasser!“
Verbände in Baden-Württemberg rufen zur sozial-ökologischen Transformation auf
Auch der deutsche Wald ist besonders vom Klimawandel betroffen.
Stuttgart, 03. Juni 2024. Ein breites Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, Umweltverbänden und Gewerkschaften in Baden-Württemberg fordert in einem gemeinsamen Appell eine faire und nachhaltige Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft vor dem Hintergrund des Klimawandels.
Die Bündnispartner betonen in ihrem Appell, dass Ökologie und Soziales untrennbar miteinander verbunden sind und fordern eine Transformation, die niemanden zurücklässt. Das betrifft viele Lebensbereiche: Beispielsweise müssen Heizungen in Gebäuden klimafreundlicher und der CO2-Ausstoß im Verkehr reduziert werden. Das bedeutet nicht nur eine Veränderung des Alltags, sondern auch finanzielle Lasten und wirft die Frage auf, wer diese tragen kann.
Die Klimakrise, so formulieren die Unterzeichner, ist auch eine Gerechtigkeitskrise und fordern eine gerechte Verteilung der Lasten. Die Hauptbetroffenen der Erderwärmung sind in aller Regel diejenigen, die nur wenig dazu beitragen. Das reichste Prozent der Weltbevölkerung liegt in seinen Emissionen so hoch wie die die ärmeren zwei Drittel der Menschheit. Das gilt global und im Verhältnis ähnlich auch in Baden-Württemberg. Werden soziale Gerechtigkeit und Klimaschutzmaßnahmen konsequent zusammen gedacht, ist die notwendige Transformation laut dem Appell eher eine Chance, denn eine Bedrohung.
Denn die Klimakrise und die eng damit verwobene wachsende soziale Spaltung sind die zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Das bedeute, so schreiben die Unterzeichner, eine grundsätzlich andere Haltung im Umgang mit der Natur. Sie ist nicht nur Ressourcenlager, sondern Lebens- und Überlebensgrundlage. Das Bündnis ruft deshalb zu einem achtsamen Umgang mit der Natur auf und fordert eine grundlegende Veränderung der Lebensweise.
Kernforderungen des Appells:
1. Gerechte Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation: Die Lasten der Transformation müssen fair verteilt werden, wobei einkommensschwache Haushalte besonders berücksichtigt werden müssen.
2. Wirtschaftliche Neuausrichtung: Anreize für soziale und ökologische Innovationen müssen geschaffen und Fehlanreize abgebaut werden.
3. Ausbau einer sozial-ökologischen Infrastruktur: Investitionen sollen von grauer zu grüner Infrastruktur verlagert werden, unterstützt durch eine sozial gerechte Kostenverteilung.
4. Hebung des sozial-ökologischen Mehrwerts: Ökologische Angebote, die besonders finanzschwachen Haushalten konkreten Nutzen bringen, sollen gefördert und in der Fläche verbreitet werden. Dazu zählen zum Beispiel Repair Cafés oder Foodsharing Angebote.
5. Förderung der sozial-ökologischen Daseinsvorsorge: Kosten für Nachhaltigkeit sollten im Sozialgesetzbuch rechtlich verankert werden, um bei der Refinanzierung von Angeboten der freien Wohlfahrtspflege additiv berücksichtigt werden zu können.
Matthias Fenger, Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart: "Die sozial-ökologische Transformation ist nicht nur eine ökologische Notwendigkeit, sondern auch eine soziale Chance. Wir müssen sicherstellen, dass die Transformation allen Menschen dient und niemand durch das Raster fällt."
Der Appell wurde in der Landespressekonferenz öffentlich vorgestellt. Die Unterzeichner laden alle gesellschaftlichen Akteure ein, sich diesem wichtigen Vorhaben anzuschließen und gemeinsam die Weichen für eine lebenswerte Zukunft zu stellen.
Schon gewusst? Wissenswertes zur Kirchensteuer
Rottenburg-Stuttgart, 24. Mai 2024. Über die Einziehung und die Verwendung der Kirchensteuer kursieren in der Öffentlichkeit oftmals konträre Meinungen oder auch Fehleinschätzungen. Für viele Menschen ist die Steuer bekanntlich auch ein Grund, aus der Kirche auszutreten.
Ein paar wichtige Fakten zur Einordnung liefert die Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Demnach gilt für die Kirchensteuer:
- Kirchensteuer darf von jeder Religionsgemeinschaft erhoben werden, sofern diese Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, also nicht nur die katholische und evangelische Kirche.
- Drei Faktoren entscheiden darüber, wer Kirchensteuer zahlt: Man muss Mitglied der Kirche sein, seinen Wohnsitz in Deutschland haben und Lohn- oder Einkommensteuer zahlen.
- Aus diesem Grund zahlen auch nur gut 50 Prozent der Katholiken und Katholikinnen Kirchensteuer. Kinder, Seniorinnen, Kranke oder Menschen mit Behinderung zahlen meist keine Kirchensteuer.
Wie aber wird die Kirchensteuer eigentlich eingesetzt?
Unter http://www.drs.de/kirchensteuer zeigt die Diözese Rottenburg-Stuttgart, wie hundert Euro Kirchensteuer ihren Einzug in die Praxis finden. Dies räumt dann auch mit Vorurteilen auf, wonach die Steuer bei Weitem nicht nur für die eigene Verwaltung verwendet wird.
Deutlich wird auch: Mehr als zehn Prozent, nämlich im Schnitt elf von hundert Euro, gehen an „Kinder, Jugend und Familie“ und kommen somit unter anderem auch den Kinder- und Tageseinrichtungen unseres Verbands zugute.
Informationsbroschüre Zukunftsfonds Kindergarten
Stuttgart, 15. Mai 2024. In einer neuen Broschüre stellt das Bischöfliche Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart eine Kurzübersicht über die verschiedenen Förderkategorien im Rahmen des „Zukunftsfonds Kindergarten“ zur Verfügung. Mit einigen Beispielen wird dort aufgezeigt, wie vielfältig die Möglichkeiten sind.
Was ist der Zukunftsfonds Kindergarten?
Der Zukunftsfonds Kindergarten ist ein wichtiger Baustein zur Weiterentwicklung und Sicherung des Profils katholischer Kindertageseinrichtungen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Grundlage bildet der „Rottenburger Kindergartenplan 2008“.
Gefördert werden können Projekte und Maßnahmen zur Konzept- und Qualitätsentwicklung, Evaluierung und Qualifizierung. Ein wichtiger Fokus dabei ist, die Teilhabe aller Kinder zu ermöglichen. Die Förderung von Umstrukturierungsmaßnamen ist ausgeschlossen.
Förderprojekte 2011 bis heute
Der Zukunftsfonds Kindergarten förderte in den Jahren 2011, 2013 und 2015 die Weiterentwicklung von Kindergärten zu Familienzentren. Im Kindergartenjahr 2016/2017 unterstützte der diözesane Zukunftsfonds Kindergarten mit dem Förderschwerpunkt "Kinder mit Fluchterfahrungen".
Seit September 2018 unterstützt der Zukunftsfonds Kindergarten für acht Jahre Kindergärten mit dem neuen Förderschwerpunkt „Damit alle dabei sind! Für Kinder und Familien in Armut und Armutsgefährdung“.
Weitere Infos: https://schulen.drs.de/zukunftsfonds-kindergarten.html
Petition für starke Standards für Kitas
Bundesweite Kampagne setzt sich für ein verbindliches Qualitätsentwicklungsgesetz mit starken Standards für Kitas in allen Bundesländern ein.
Stuttgart, 8. Mai 2024. Die Kampagne „Jedes Kind zählt“ hat das Ziel, die größte bundesweite Kita- Kampagne aller Zeiten zu werden. Mit der Mission, entstanden aus einem Netzwerk von pädagogischen Fachkräften, Leitungen, Fachberatung, Familien und Interessierten, wird eine Verbesserung der Bedingungen in Kitas in ganz Deutschland angestrebt – Denn „Jedes Kind zählt“! Es dürfe daher kein Zufall sein, ob die Kinder Bildung und Betreuung in Deutschland erhalten, sondern es wird als Verantwortung der Politik gesehen hier zu handeln.
Konkret bedeutet die Forderung an den Bund:
· Mehr Profilstellen in Kitas zu schaffen, um gezielt die Sprachbildung und Inklusion zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
· Verbindliche Mindestpersonalstandards zu schaffen, um die Betreuung und Bildung der Kinder mit ausreichenden pädagogischen Fachkräften gewährleistet zu können.
· Praxis- und Fachberatung zu stärken, um die Qualität in der frühkindlichen Bildung weiter zu verbessern.
· In den Ausbau von Kitaplätzen zu investieren, damit ausreichende Kita-Plätze für alle Kinder in Deutschland vorhanden sind.
In Anbetracht der drohenden Kürzungen im Bundeshaushalt 2025 möchte das Netzwerk der Kampagne, dass die Politik die frühkindliche Bildung in den Mittelpunkt stellt. Hier braucht es eine starke Stimme für die Kitas – Denn jedes Kind zählt!
Mit Ihrer Unterschrift können Sie ab dem 21. Mai online die Petition zu den Forderungen von Maßnahmen zur Stärkung der frühkindlichen Bildung unterstützen. Schon jetzt können Sie Unterschriftenlisten ausdrucken und aushängen.
Weitere Informationen sowie Materialien zum Downloaden wie Unterschriftenliste etc. finden Sie auf der Homepage https://jedes-kind-zaehlt.de/
Die Petition läuft voraussichtlich bis zum 21. Juni.
Die großen Fragen
Fachtag zu „Philosophieren und Theologisieren mit Kindern“ am 11. Juli
Stuttgart, 17. April 2024. Wie lang ist ewig? Warum ist es nachts dunkel? Warum muss man sterben? All das sind große Fragen anhand derer man mit Kindern in den Dialog treten kann: Philosophieren und Theologisieren mit Kindern basiert auf einer Kultur des (Hinter-)Fragens. Dem widmet sich das Lechler Forum an einem Fachtag am 11. Juli in Stuttgart.
Dinge zu hinterfragen bietet die Chance, den großen und kleinen Fragen der Kinder Raum zu geben und sie in ihrem Selbstdenken, Weiterdenken und ihrer Urteilsfähigkeit zu stärken. Dabei kann das gemeinsame Nachdenken die Dialogfähigkeit fördern und Empathie und Wertschätzung für andere befördern.
Philosophieren und Theologisieren mit Kindern in demokratischen Kulturen und Strukturen braucht neugierige und staunende, nachdenkliche und zweifelnde, kritische und einfühlsame Begleiter*innen in der frühkindlichen Bildung, die offene Prozesse initiieren und vernetztes Denken fördern. Kinder haben ein Recht, gehört zu werden und brauchen dazu ein dialogisches Gegenüber.
Dafür braucht es eine hochwertige inklusive Bildung. Insbesondere im Bereich der frühkindlichen Bildung bedarf es von Anfang an auf Basis der Menschenrechte ein Einüben der Demokratie in eine Vielfaltsgemeinschaft.
Das Forum beginnt mit einem Impulsvortrag zu „Philosophieren mit Kindern – Chancen und Grenzen“ von Nila Schlenker (Akademie für Philosophische Bildung und WerteDialog, München). Prof. Dr. Andrea Dietzsch (Ev. Hochschule Ludwigsburg) wird anschließend den Fokus auf „Theologische Gespräche mit Kindern“ richten.
Am Nachmittag gibt es zu zehn Themen Workshops wir zum Beispiel „Knietzsche und das leichte Gespräch über schwere Themen“, „Leibhaftige Kommunikation mit Humor, wie unser Körper sprachfähig ist und wird“, „Anders-Sein und Teil-Sein“ oder „Theologisieren mit Kindern hat doch nichts mit dem Träger zu tun! – oder doch?“.
Anmeldung und Informationen unter www.lechler-stiftung.de/lechler-forum.
WIR für Demokratie und Vielfalt
Positionspapier des Landesverbands Kath. Kindertagesstätten e.V.
Der Landesverband Katholischer Kindertagesstätten steht für Demokratie und Vielfalt – mit all seinen angeschlossenen Trägern und Mitgliedseinrichtungen. Das wollen wir nach außen tragen – und Sie dabei mitnehmen!
In den uns angeschlossenen Kindertageseinrichtungen spielen, lernen und leben Kinder mit unterschiedlichen persönlichen, sozialen, religiösen und ethnischen Hintergründen, Kinder mit und ohne Behinderung oder Migrationshintergrund. Sie erleben, dass jedes Kind willkommen ist, und lernen gemeinsam zu entscheiden, Sichtweisen einzubringen, Respekt zu zeigen, Vielfalt wertzuschätzen und sich zu beteiligen.
Alle Kinder erleben in der Kita Demokratiebildung von Anfang an und lernen eine wertschätzende Haltung gegenüber Vielfalt.
Derzeit beobachten wir demokratiefeindliche Bewegungen und einen drohenden Rechtsruck in der deutschen Gesellschaft: Menschen werden aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer sexuellen Identität ausgegrenzt und benachteiligt. Sorgenvoll blicken Eltern und Fachkräfte auf diese Entwicklungen und fragen sich, in welcher Welt ihre Kinder zukünftig leben sollen. Als Landesverband setzen wir uns für die Rechte und Interessen von Kindern und Familien ein.
Solidarität, Toleranz und Partizipation sind für uns wichtige Grundwerte, für die wir uns gesellschaftspolitisch und familienpolitisch einsetzen. Erfreulicherweise zeigen Demonstrationen und Kundgebungen im ganzen Land, dass eine bisher eher schweigende Mehrheit sich mehr und mehr für Vielfalt, Offenheit und Toleranz einsetzt. Wir begrüßen und unterstützen das ausdrücklich.
Aus diesem Grund möchten wir Position beziehen und Sie einladen: Treten Sie mit uns ein
• für eine Kultur des Miteinanders – gegen Ausgrenzung und gegen Benachteiligung
• für eine Kultur des Mitgestaltens – für demokratisches Engagement und Beteiligung
• für eine Kultur der Vielfalt und Inklusion
• für eine Kultur der Toleranz
In einer demokratischen Gesellschaft kommen diese Werte und Prinzipien am besten zum Tragen. Demokratie ist dynamisch, lebendig und liebt Gestaltung. Demokratiebildung ist nicht nur zwischen Fachkräften und Kindern wichtig, sondern auch auf der Ebene des Teams, des Trägers, der Eltern und allen Akteuren rund um die Kita. Wir unterstützen unsere Träger und deren Einrichtungen beratend, fortbildend und bei der Umsetzung der Demokratiebildung im pädagogischen Konzept.
Für uns sind demokratische Grundprinzipien nicht verhandelbar. Sie gehen einher mit unserem christlichen Menschenbild. Die menschliche Würde und die Achtung der Menschenrechte müssen den bedeutendsten Platz im Leben der Kinder und der Gesellschaft haben. Alle unsere Handlungen beziehen sich auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik.
Das Positionspapier zum Ausdrucken
Aktionslogo (kleine Auflösung)
Land fördert Weiterentwicklung zu Kinder- und Familienzentren
Kinder verbringen immer mehr Zeit in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Kinder- und Familienzentren nehmen neben den Kindern die gesamte Familie und den Sozialraum in den Blick – ein Ansatz, den das Land fördert.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren mit einer Anschubfinanzierung. Ziel ist es, Impulse zu setzen, dass landesweit ein flächendeckendes, ganzheitliches Begegnungs-, und Beratungsangebot für Familien entsteht. Ergänzend dazu bietet die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung den teilnehmenden Einrichtungen Unterstützung an und organisiert Netzwerktreffen.
Jährlich haben 100 Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit ins Landesförderprogramm aufgenommen zu werden. Die Förderdauer ist dabei auf maximal vier Jahre begrenzt. Sie umfasst eine Anschubförderung mit einer Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 10.000 Euro jährlich, in der eine Pauschale für Personalfreistellung von 5.000,00 Euro enthalten ist. Die Anschlussfinanzierung mit einer Laufzeit von zwei Jahren umfasst 2.000 Euro pro Jahr. Die langfristige finanzielle und personelle Verantwortung für das Kinder- und Familienzentrum liegt beim Träger.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kifaz-bw.de.
Erprobungsparagraf in Kraft getreten
Stuttgart, 09. Dezember 2023. Der Landtag hat die umstrittene Einführung des „Erprobungsparagrafen“ im novellierten Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) beschlossen und im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht. Damit ist die Änderungen am 9. Dezember in Kraft getreten.
Damit hat das Land einen Raum geöffnet, in dem Erprobungen von individuellen Lösungen entwickelt werden können. Die Regelung erlaubt, dass ein Träger ein Konzept erarbeitet und dieses mit den örtlichen Beteiligten - sowie ggf. mit den übrigen aufsichtsführenden Behörden - abstimmt. Dabei sind auch Abweichungen von Vorgaben des KiTaG und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) möglich - nicht jedoch von den Vorgaben des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII).
Die Änderungen sind jedoch nach wie vor umstritten. Der Landesverband Kath. Kindertagesstätten setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Qualität in den Kindertageseinrichtungen aufrecht erhalten bleibt und die Fachkräfte entlastet werden.
Zur Pressemitteilung des Landesverbands
Zur Handreichung für kirchliche Träger und Einrichtungen
Zur Handreichung für kommunale Träger und Einrichtungen
nach den neuen Regeln ist beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) die Erprobung des Konzepts zu beantragen. Diese soll zeitlich und örtlich begrenzt sein und kann bei nachgewiesener Wirksamkeit verlängert werden. Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens wurde die Verpflichtung des Antragstellers, Betroffene zu beteiligen, formuliert. Ein Beteiligungsprozess ist demnach Voraussetzung dafür, dass Modelle gelingen und den nötigen Rückhalt bei Eltern, Personal in den Kitas und - soweit sich die Einrichtung nicht in kommunaler Trägerschaft befindet - der Gemeinde ist. Dem Antrag soll stattgegeben werden, wenn der Träger das Konzept, die Dauer der geplanten Erprobung sowie eine Darstellung des Beteiligungsprozesses auf örtlicher Ebene beim KVJS vorlegt und versichert, dass das Kindeswohl in der Einrichtung auch im Rahmen der beantragten Erprobung gewährleistet ist sowie die Regelungen des SGB VIII beachtet werden.
Der Gesetzgeber überträgt den Trägern mit dem neuen § 11 KiTaG Verantwortung für die von ihnen entwickelten Modelle. Der KVJS hat den Erprobungsantrag zu prüfen, insbesondere unter dem Aspekt der Regelungen im SGB VIII.
Anträge für praxisintegrierte Ausbildung
Stuttgart, 05. September 2023. In den Kitas werden wichtige Grundlagen für den späteren Bildungserfolg und damit für ein selbstbestimmtes Leben unserer Kinder gelegt. Dafür sind hinreichend gut ausgebildete Fachkräfte notwendig. Um Träger dabei zu unterstützen, Ausbildungsplätze in der praxisintegrierten, vergüteten Ausbildung zur Erzieher*in sowie zur sozialpädagogischen Assistent*in anzubieten, übernimmt das Land auf Antrag einen Großteil der Ausbildungsvergütung.
Aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes gibt es für den Ausbau der Ausbildungskapazitäten einen Zuschuss in Höhe von 1.350 Euro pro Monat für PiA-Erzieher*innen im ersten Ausbildungsjahr und 1.500 Euro im zweiten Ausbildungsjahr. Für die sozialpädagogischen Assistent*innen gibt es 1.300 Euro pro Monat im ersten und 1.450 Euro im zweiten Ausbildungsjahr.
Seit dem 4. September können bei der L-Bank Förderanträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg die entsprechend ausbilden. Die Förderung der ersten Tranche umfasst das Schuljahr 2023/2024 und einen Teil des sich anschließenden zweiten Ausbildungsjahres (1. September 2024 bis 31. Januar 2025). Die zweite Tranche deckt den Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 ab.
Der Antrag für die Förderung im Rahmen der ersten Tranche muss spätestens bis zum 31. Oktober 2023 und für die zweite Tranche spätestens bis zum 31. Oktober 2024 bei der L-Bank vorliegen.
„SchwimmFidel - ab ins Wasser!“
Die zwei Handreichungen stelle das Land Baden-Württemberg Interessierten zum Download bereit.
Fotos: Ministerium für Soziales, Jugend und Sport
Mit dem Pilotprogramm „SchwimmFidel - ab ins Wasser!“ will das Land nachhaltige Kooperationen von Kindertageseinrichtungen mit Schwimmvereinen und DLRG-Ortsgruppen aufbauen und Vorschulkindern eine kostenlose Teilnahme an Schwimmkursen ermöglichen.
Um das Thema Wassergewöhnung begleitend in den Kindertageseinrichtungen zu be-handeln, haben die Schwimmverbände und DLRG-Landesverbände die Handreichung „Wasserspiele im Kindergartenalltag“ für Erzieherinnen und Erzieher erarbeitet. Sie enthält Umsetzungsbeispiele und Tipps zur Entwicklung von konkreten Fertigkeiten für das Schwimmen. Ebenso haben die Verbände die Handreichung „Ab ins Wasser!“ für Eltern und Großeltern entwickelt, die Ideen für die Wassergewöhnung im Alltag beinhaltet.
Diese beiden Handreichungen sind unabhängig vom Pilotprogramm „SchwimmFidel - ab ins Wasser!“ und stehen allen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Sie können unter www.schwimmfidel.de heruntergeladen werden.
Zur Handreichung für Erzieher*innen
Zur Handreichung für Eltern und Großeltern