Die großen Fragen
Fachtag zu „Philosophieren und Theologisieren mit Kindern“ am 11. Juli
Stuttgart, 17. April 2024. Wie lang ist ewig? Warum ist es nachts dunkel? Warum muss man sterben? All das sind große Fragen anhand derer man mit Kindern in den Dialog treten kann: Philosophieren und Theologisieren mit Kindern basiert auf einer Kultur des (Hinter-)Fragens. Dem widmet sich das Lechler Forum an einem Fachtag am 11. Juli in Stuttgart.
Dinge zu hinterfragen bietet die Chance, den großen und kleinen Fragen der Kinder Raum zu geben und sie in ihrem Selbstdenken, Weiterdenken und ihrer Urteilsfähigkeit zu stärken. Dabei kann das gemeinsame Nachdenken die Dialogfähigkeit fördern und Empathie und Wertschätzung für andere befördern.
Philosophieren und Theologisieren mit Kindern in demokratischen Kulturen und Strukturen braucht neugierige und staunende, nachdenkliche und zweifelnde, kritische und einfühlsame Begleiter*innen in der frühkindlichen Bildung, die offene Prozesse initiieren und vernetztes Denken fördern. Kinder haben ein Recht, gehört zu werden und brauchen dazu ein dialogisches Gegenüber.
Dafür braucht es eine hochwertige inklusive Bildung. Insbesondere im Bereich der frühkindlichen Bildung bedarf es von Anfang an auf Basis der Menschenrechte ein Einüben der Demokratie in eine Vielfaltsgemeinschaft.
Das Forum beginnt mit einem Impulsvortrag zu „Philosophieren mit Kindern – Chancen und Grenzen“ von Nila Schlenker (Akademie für Philosophische Bildung und WerteDialog, München). Prof. Dr. Andrea Dietzsch (Ev. Hochschule Ludwigsburg) wird anschließend den Fokus auf „Theologische Gespräche mit Kindern“ richten.
Am Nachmittag gibt es zu zehn Themen Workshops wir zum Beispiel „Knietzsche und das leichte Gespräch über schwere Themen“, „Leibhaftige Kommunikation mit Humor, wie unser Körper sprachfähig ist und wird“, „Anders-Sein und Teil-Sein“ oder „Theologisieren mit Kindern hat doch nichts mit dem Träger zu tun! – oder doch?“.
Anmeldung und Informationen unter www.lechler-stiftung.de/lechler-forum.
WIR für Demokratie und Vielfalt
Positionspapier des Landesverbands Kath. Kindertagesstätten e.V.
Der Landesverband Katholischer Kindertagesstätten steht für Demokratie und Vielfalt – mit all seinen angeschlossenen Trägern und Mitgliedseinrichtungen. Das wollen wir nach außen tragen – und Sie dabei mitnehmen!
In den uns angeschlossenen Kindertageseinrichtungen spielen, lernen und leben Kinder mit unterschiedlichen persönlichen, sozialen, religiösen und ethnischen Hintergründen, Kinder mit und ohne Behinderung oder Migrationshintergrund. Sie erleben, dass jedes Kind willkommen ist, und lernen gemeinsam zu entscheiden, Sichtweisen einzubringen, Respekt zu zeigen, Vielfalt wertzuschätzen und sich zu beteiligen.
Alle Kinder erleben in der Kita Demokratiebildung von Anfang an und lernen eine wertschätzende Haltung gegenüber Vielfalt.
Derzeit beobachten wir demokratiefeindliche Bewegungen und einen drohenden Rechtsruck in der deutschen Gesellschaft: Menschen werden aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer sexuellen Identität ausgegrenzt und benachteiligt. Sorgenvoll blicken Eltern und Fachkräfte auf diese Entwicklungen und fragen sich, in welcher Welt ihre Kinder zukünftig leben sollen. Als Landesverband setzen wir uns für die Rechte und Interessen von Kindern und Familien ein.
Solidarität, Toleranz und Partizipation sind für uns wichtige Grundwerte, für die wir uns gesellschaftspolitisch und familienpolitisch einsetzen. Erfreulicherweise zeigen Demonstrationen und Kundgebungen im ganzen Land, dass eine bisher eher schweigende Mehrheit sich mehr und mehr für Vielfalt, Offenheit und Toleranz einsetzt. Wir begrüßen und unterstützen das ausdrücklich.
Aus diesem Grund möchten wir Position beziehen und Sie einladen: Treten Sie mit uns ein
• für eine Kultur des Miteinanders – gegen Ausgrenzung und gegen Benachteiligung
• für eine Kultur des Mitgestaltens – für demokratisches Engagement und Beteiligung
• für eine Kultur der Vielfalt und Inklusion
• für eine Kultur der Toleranz
In einer demokratischen Gesellschaft kommen diese Werte und Prinzipien am besten zum Tragen. Demokratie ist dynamisch, lebendig und liebt Gestaltung. Demokratiebildung ist nicht nur zwischen Fachkräften und Kindern wichtig, sondern auch auf der Ebene des Teams, des Trägers, der Eltern und allen Akteuren rund um die Kita. Wir unterstützen unsere Träger und deren Einrichtungen beratend, fortbildend und bei der Umsetzung der Demokratiebildung im pädagogischen Konzept.
Für uns sind demokratische Grundprinzipien nicht verhandelbar. Sie gehen einher mit unserem christlichen Menschenbild. Die menschliche Würde und die Achtung der Menschenrechte müssen den bedeutendsten Platz im Leben der Kinder und der Gesellschaft haben. Alle unsere Handlungen beziehen sich auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik.
Das Positionspapier zum Ausdrucken
Aktionslogo (kleine Auflösung)
Land fördert Weiterentwicklung zu Kinder- und Familienzentren
Kinder verbringen immer mehr Zeit in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Kinder- und Familienzentren nehmen neben den Kindern die gesamte Familie und den Sozialraum in den Blick – ein Ansatz, den das Land fördert.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren mit einer Anschubfinanzierung. Ziel ist es, Impulse zu setzen, dass landesweit ein flächendeckendes, ganzheitliches Begegnungs-, und Beratungsangebot für Familien entsteht. Ergänzend dazu bietet die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung den teilnehmenden Einrichtungen Unterstützung an und organisiert Netzwerktreffen.
Jährlich haben 100 Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit ins Landesförderprogramm aufgenommen zu werden. Die Förderdauer ist dabei auf maximal vier Jahre begrenzt. Sie umfasst eine Anschubförderung mit einer Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 10.000 Euro jährlich, in der eine Pauschale für Personalfreistellung von 5.000,00 Euro enthalten ist. Die Anschlussfinanzierung mit einer Laufzeit von zwei Jahren umfasst 2.000 Euro pro Jahr. Die langfristige finanzielle und personelle Verantwortung für das Kinder- und Familienzentrum liegt beim Träger.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kifaz-bw.de.
Demokratinnen und Demokraten fallen nicht vom Himmel
Demokratie ist kein Selbstläufer. Vielmehr: Demokratie ist voraussetzungsvoll.
Wie sich Demokratiefähigkeit bei Kindern und Jugendlichen fördern lässt ist Thema einer Veranstaltung der Ev. Tagungsstätte Bad Boll in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg am 15. und 16. April 2024.
Was brauchen Kinder und Jugendliche, um Demokratie leben und aushalten zu können? Welche Kompetenzen sind Grundlage für demokratisches Verhalten und Handeln? Wie können diese Kompetenzen in der frühkindlichen, der außerschulischen und schulischen Bildung gezielt gefördert werden?
Die politische Bildung bleibt oftmals auf die Vermittlung von Wissen beschränkt und vernachlässigt die grundlegenden emotionalen und sozialen Kompetenzen, die die Befähigung erst rund machen. Erkunden Sie gemeinsam Wege der Demokratie(fähigkeits)bildung!
Erprobungsparagraf in Kraft getreten
Stuttgart, 09. Dezember 2023. Der Landtag hat die umstrittene Einführung des „Erprobungsparagrafen“ im novellierten Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) beschlossen und im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht. Damit ist die Änderungen am 9. Dezember in Kraft getreten.
Damit hat das Land einen Raum geöffnet, in dem Erprobungen von individuellen Lösungen entwickelt werden können. Die Regelung erlaubt, dass ein Träger ein Konzept erarbeitet und dieses mit den örtlichen Beteiligten - sowie ggf. mit den übrigen aufsichtsführenden Behörden - abstimmt. Dabei sind auch Abweichungen von Vorgaben des KiTaG und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) möglich - nicht jedoch von den Vorgaben des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII).
Die Änderungen sind jedoch nach wie vor umstritten. Der Landesverband Kath. Kindertagesstätten setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Qualität in den Kindertageseinrichtungen aufrecht erhalten bleibt und die Fachkräfte entlastet werden.
Zur Pressemitteilung des Landesverbands
Zur Handreichung für kirchliche Träger und Einrichtungen
Zur Handreichung für kommunale Träger und Einrichtungen
nach den neuen Regeln ist beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) die Erprobung des Konzepts zu beantragen. Diese soll zeitlich und örtlich begrenzt sein und kann bei nachgewiesener Wirksamkeit verlängert werden. Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens wurde die Verpflichtung des Antragstellers, Betroffene zu beteiligen, formuliert. Ein Beteiligungsprozess ist demnach Voraussetzung dafür, dass Modelle gelingen und den nötigen Rückhalt bei Eltern, Personal in den Kitas und - soweit sich die Einrichtung nicht in kommunaler Trägerschaft befindet - der Gemeinde ist. Dem Antrag soll stattgegeben werden, wenn der Träger das Konzept, die Dauer der geplanten Erprobung sowie eine Darstellung des Beteiligungsprozesses auf örtlicher Ebene beim KVJS vorlegt und versichert, dass das Kindeswohl in der Einrichtung auch im Rahmen der beantragten Erprobung gewährleistet ist sowie die Regelungen des SGB VIII beachtet werden.
Der Gesetzgeber überträgt den Trägern mit dem neuen § 11 KiTaG Verantwortung für die von ihnen entwickelten Modelle. Der KVJS hat den Erprobungsantrag zu prüfen, insbesondere unter dem Aspekt der Regelungen im SGB VIII.
Anträge für praxisintegrierte Ausbildung
Stuttgart, 05. September 2023. In den Kitas werden wichtige Grundlagen für den späteren Bildungserfolg und damit für ein selbstbestimmtes Leben unserer Kinder gelegt. Dafür sind hinreichend gut ausgebildete Fachkräfte notwendig. Um Träger dabei zu unterstützen, Ausbildungsplätze in der praxisintegrierten, vergüteten Ausbildung zur Erzieher*in sowie zur sozialpädagogischen Assistent*in anzubieten, übernimmt das Land auf Antrag einen Großteil der Ausbildungsvergütung.
Aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes gibt es für den Ausbau der Ausbildungskapazitäten einen Zuschuss in Höhe von 1.350 Euro pro Monat für PiA-Erzieher*innen im ersten Ausbildungsjahr und 1.500 Euro im zweiten Ausbildungsjahr. Für die sozialpädagogischen Assistent*innen gibt es 1.300 Euro pro Monat im ersten und 1.450 Euro im zweiten Ausbildungsjahr.
Seit dem 4. September können bei der L-Bank Förderanträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg die entsprechend ausbilden. Die Förderung der ersten Tranche umfasst das Schuljahr 2023/2024 und einen Teil des sich anschließenden zweiten Ausbildungsjahres (1. September 2024 bis 31. Januar 2025). Die zweite Tranche deckt den Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 ab.
Der Antrag für die Förderung im Rahmen der ersten Tranche muss spätestens bis zum 31. Oktober 2023 und für die zweite Tranche spätestens bis zum 31. Oktober 2024 bei der L-Bank vorliegen.
„SchwimmFidel - ab ins Wasser!“
Die zwei Handreichungen stelle das Land Baden-Württemberg Interessierten zum Download bereit.
Fotos: Ministerium für Soziales, Jugend und Sport
Mit dem Pilotprogramm „SchwimmFidel - ab ins Wasser!“ will das Land nachhaltige Kooperationen von Kindertageseinrichtungen mit Schwimmvereinen und DLRG-Ortsgruppen aufbauen und Vorschulkindern eine kostenlose Teilnahme an Schwimmkursen ermöglichen.
Um das Thema Wassergewöhnung begleitend in den Kindertageseinrichtungen zu be-handeln, haben die Schwimmverbände und DLRG-Landesverbände die Handreichung „Wasserspiele im Kindergartenalltag“ für Erzieherinnen und Erzieher erarbeitet. Sie enthält Umsetzungsbeispiele und Tipps zur Entwicklung von konkreten Fertigkeiten für das Schwimmen. Ebenso haben die Verbände die Handreichung „Ab ins Wasser!“ für Eltern und Großeltern entwickelt, die Ideen für die Wassergewöhnung im Alltag beinhaltet.
Diese beiden Handreichungen sind unabhängig vom Pilotprogramm „SchwimmFidel - ab ins Wasser!“ und stehen allen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Sie können unter www.schwimmfidel.de heruntergeladen werden.
Zur Handreichung für Erzieher*innen
Zur Handreichung für Eltern und Großeltern