Aufnahmeheft in weiteren Sprachen
Die Kindergartenordnung/Das Aufnahmeheft liegt in den Sprachen Englisch, Französisch, Arabisch und Persisch mit ausgewählten Anhängen vor:
Die übersetzten Fassungen beinhalten:
Ergänzt werden die Unterlagen durch die deutschen Fassungen der Formulare:
sowie der Datenschutzbroschüre des Kultusministeriums in der jeweiligen Sprache. Die Unterlagen stehen für Mitglieder als Download im Kindergartenordner zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein unter https://www.lvkita.de/huge/members/index |
Handreichungen
Der Landesverband gibt je nach Bedarfslage Arbeitshilfen bzw. Handreichungen zu verschiedenen Erziehungs- und Bildungsfeldern des Kindergartens heraus. Diese aus der Praxis für die Praxis entwickelten Materialen haben zwischenzeitlich nicht nur landes- sondern auch bundesweit eine überraschend hohe Zustimmung und Verbreitung bei Erzieherinnen, Trägern, Sprachhelfer/-erzieherinnen, Fachberatungen und bei den Ausbildungsstätten gefunden.
Herausgegeben wurden folgende Handreichungen:
„Eltern im Kindergartenalltag“
Sie zeigt auf, wie Eltern durch Hospitation und Mitwirkung im Kindergarten in ihrer Erziehungskompetenz unterstützt werden können und zugleich das pädagogische Angebot der Einrichtung gemeinsam weiterentwickelt werden kann.
„Elternbildung im Kindergarten“
Hier wird das ganze Spektrum von Möglichkeiten aufgezeigt, in dem Eltern am Ort des Kindergartens Impulse für die Ausgestaltung ihrer Erziehungsverantwortung erhalten können.
„Die Handreichungen können in unserer Geschäftsstelle in Stuttgart zum Preis von 3,20 Euro zuzüglich Versand- und Portokosten bestellt werden. Die Abgabe der Handreichung zu diesem reduzierten Preis wird aufgrund der Projektförderung durch die Landesstiftung Baden-Württemberg ermöglicht.
Bestellen können Sie die Handreichungen über den Materialdienst
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Dienstordnung für Erzieher/innen
Dienstordnungen für Erzieher/innen können bestellt werden bei:
TheoBuch
Karmeliterstr. 2
72108 Rottenburg
Telefon: 07472 98490
Mail: info@theobuch.de
Onlineshop: www.theobuch.de
Entfernen von Zecken durch päd. Fachkräfte
Mit dem Frühjahr kommt die Zeit, in der Zecken aktiv werden und in den Tageseinrichtungen stellt sich die Frage nach dem Umgang mit Zeckenbissen. Die Unfallkasse Baden-Württemberg rät die Zecke möglichst zeitnah zum Zeckenbiss zu entfernen, um die Infektionsgefahr zu verringern. Das Entfernen von Zecken ist Bestandteil von Erste-Hilfe-Kursen. Pädagogische Fachkräfte werden dabei in die fachgerechte Vorgehensweise eingeführt. Der Zeckenbiss muss darüberhinaus im Verbandsbuch dokumentiert werden. Die Eltern müssen über den Zeckenbiss informiert werden, wenn sie das Kind abholen, damit sie gegebenenfalls noch einen Arzt aufsuchen können. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Entfernen von Zecken ist zu empfehlen. Wenn die Eltern dem Entfernen der Zecke durch pädagogische Fachkräfte zugestimmt haben und mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen wurde, ergeben sich keine Ansprüche auf Schadensersatz, falls Nebenwirkungen wie Rötungen auftreten sollten.
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