Verpflichtende Fortbildungen für Leitungen und pädagogische Fachkräfte
Seit Januar 2019 gilt in der Diözese Rottenburg- Stuttgart für Kindergärten inTrägerschaft von Kirchengemeinden und sonstigen ortskirchlichen Rechtspersonen die Fort- und Weiterbildungsordnung für pädagogische Fachkräfte. Darin sind grundlegende Fragen zu Begrifflichkeiten, Genehmigungsverfahren, Arbeitszeit und Kosten auf der Basis der AVodrS geklärt. Bei den verpflichtenden Fortbildungen zur Profilbildung und bei den Fortbildungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch werden die Träger finanziell entlastet. Der Landesverband als anerkannter Anbieter dieser Qualifizierungsmaßnahmen rechnet die anfallenden Kosten direkt mit der Diözese ab.
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Weitere Informationen zu den Verpflichtenden Fortbildungen für Leitungen und pädagogischen Fachkräfte finden Sie unter Wissenswertes.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Erhaltungsqualifizierung EQ §3 (1) und EQ §3 (2) finden Sie hier » weiter