Diözesane Förderung
Familie im Zentrum - Familienzentrum
alle relevanten Informationen zur Diözesanen Förderung finden Sie auf der entsprechenden Seite der HA IX - Schulen über den Link https://schulen.drs.de/familienzentren.html
Landesförderung
Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren"
Das Land unterstützt den Weiterentwicklungsprozess von Kindertageseinrichtungen zu einem Kinder- und Familienzentrum mit einer Anschubfinanzierung und setzt damit ein zentrales Ziel der Landesregierung um. Ziel ist es, Impulse dafür zu setzen, dass landesweit ein flächendeckendes Angebot an Kinder- und Familienzentren entsteht.
Mit diesen Fördermitteln werden personelle Ressourcen, notwendige Fortbildungs-maßnahmen, sowie Sachmittel und Leitungszeit/Leitungsfreistellung bezuschusst. Die Förderdauer ist auf insgesamt vier Jahre pro Einrichtung ausgelegt und umfasst zwei Stufen:
- Anschubförderung der Einrichtung mit einer Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 10.000 Euro jährlich, darin enthalten ist eine Pauschale für Leitungszeit /Leitungsfreistellung in Höhe von 5.000 Euro jährlich.
- Anschlussförderung für die Verstetigung mit einer weiteren Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 2.000 Euro jährlich
Die langfristige finanzielle und personelle Verantwortung obliegt dem Träger.
Die Förderung wird rückwirkend ab 01.01.2021 für antragsberechtigte Träger gewährt. Die Antragsberechtigung wird vom Kultusministerium nach Prüfung festgelegt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung und der Fortführung der Förderung besteht nicht.
Informationen und Anträge finden Sie unter:
https://km-bw.de/site/hector-2019/node/4997644/Lde/index.html